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   SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02   

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SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02 (https://dejure.org/2003,49977)
SG Cottbus, Entscheidung vom 24.04.2003 - S 10 KR 28/02 (https://dejure.org/2003,49977)
SG Cottbus, Entscheidung vom 24. April 2003 - S 10 KR 28/02 (https://dejure.org/2003,49977)
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  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Sofern - wie hier - Versicherte die ihnen gegenüber bestehende zivilrechtliche Zahlungsverpflichtung noch nicht beglichen haben, können sie von ihrer Krankenkasse Freistellung von den geltend gemachten Kosten beanspruchen ( BSGE 85, 287 ).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Auch wenn § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 15 SGB IX als speziellere Vorschrift der in § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V getroffenenen Regelung vorgeht, kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ein Kostenerstattungsanspruch, gegenüber der Krankenkasse nur bestehen, soweit dem/der Versicherten tatsächlich Kosten entstanden sind (Bundessozialgericht- BSG -, Urteil vom 09.10.2001, Aktenzeichen B 1 KR 6/01 R ).
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Er kann daher weder gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz (SOG) noch aufgrund einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift in den hiesigen Rechtsstreit einbezogen werden (vgl. Bunmdessozialgericht. Urteil vom 21.11.2002, Az: B 3 KR 13/02 R ).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Welche neue Funktion der Gesamtvereinbarung seit der Einführung des SGB IX angesichts ihrer Erwähnung in den Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 14/5074, Seite 109) zugewachsen ist, ist an dieser Stelle nicht zu klären.
  • SG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - S 20 KR 757/02

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Funktionstraining unter therapeutischer

    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Zur Vermeidung falscher Bewegungsabläufe kann daher bei Versicherten, bei denen eine regelmäßige Anpassung der Übungen erforderlich ist, die Fähigkeit zur selbständigen Durchführung der erforderlichen Übungen ohne fachliche Anleitung und Überwachung dauerhaft fehlen (vergleiche Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 25.09.2003, Aktenzeichen S 1 KR 179/01; Urteil des SG Frankfurt vom 22.01.2003, Aktenzeichen S 20 KR 757/02; Urteil des SG Trier vom 31.07.2002, Aktenzeichen S 5 KR 36/02 ).
  • SG Saarbrücken, 25.09.2002 - S 1 KR 179/01

    Krankenversicherung - ergänzende Leistungen zur Rehabilitation - hier

    Auszug aus SG Cottbus, 24.04.2003 - S 10 KR 28/02
    Zur Vermeidung falscher Bewegungsabläufe kann daher bei Versicherten, bei denen eine regelmäßige Anpassung der Übungen erforderlich ist, die Fähigkeit zur selbständigen Durchführung der erforderlichen Übungen ohne fachliche Anleitung und Überwachung dauerhaft fehlen (vergleiche Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 25.09.2003, Aktenzeichen S 1 KR 179/01; Urteil des SG Frankfurt vom 22.01.2003, Aktenzeichen S 20 KR 757/02; Urteil des SG Trier vom 31.07.2002, Aktenzeichen S 5 KR 36/02 ).
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